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ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN

Budde Systems GmbH

Waldweg 15
33758 Schloß Holte-Stukenbrock

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 – 18 Uhr

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1. Geltung der Bedingungen  

1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote der Budde Systems GmbH (im Folgenden BS) erfolgen  ausschließlich unter Geltung dieser AGB. Die Bedingungen gelten durch die Auftragserteilung als  anerkannt. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich zur  Verwendung im kaufmännischen Geschäftsverkehr der Budde-Systems GmbH (im Folgenden BS) und  in ihrem Verkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen  Sondervermögen bestimmt. Die Lieferungen und Leistungen der BS erfolgen ausschließlich aufgrund  dieser Geschäftsbedingungen. Sie beanspruchen jedoch zudem Geltung für sämtliche sonstigen  kaufmännischen Geschäftsbeziehungen und Rechtsverhältnisse wie etwa auch vorvertragliche  Beziehungen, Angebote und Auftragsbestätigungen. Es gelten zwischen den Parteien ausschließlich  diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von den allgemeinen Geschäftsbedingungen von BS  abweichende (Einkaufs-) Bedingungen des Geschäftspartners werden auch durch Auftragsannahme  nicht Vertragsinhalt. Für den Fall, dass der Geschäftspartner die Geltung seiner Allgemeinen  Geschäftsbedingungen unter Verwendung einer Abwehrklausel fordert, soll das von der  Rechtsprechung entwickelte Prinzip der Kongruenzgeltung greifen. 

1.2 Einem Bestätigungsschreiben des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.  Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 

1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von BS schriftlich  bestätigt werden.

2. Angebot- und Vertragsschluss 

2.1 Soweit keine anderweitigen schriftlichen Erklärungen seitens BS bestehen, hält die BS ihre  Angebote mit einer Laufzeit von zwei Monaten aufrecht. Es wird regelmäßig nur das erste Angebot  kostenlos und freibleibend abgegeben. Angebote mit umfangreichen technischen Spezifikationen  erfolgen gegen Kostenerstattung. Ein solches Angebot liegt grundsätzlich vor, wenn die Erstellung  mehr als 8 Arbeitsstunden erfordert. 

2.2 Leistungen und Berechnungen erfolgen zu den am Tage des Versandes oder der Abholung der Ware  bekannt gegebenen Preisen. Wesentliche Kostenänderungen -z. B. durch Erhöhung der Rohstoffpreise  oder Löhne – während des laufenden Auftrags berechtigt die BS, eine Anpassung der Preise zu  verlangen oder bei Nichteinigung vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus behält sich die BS das  Recht vor, bei extremer Wirtschaftslage von Projekten zurückzutreten, oder die davon betroffenen  Projekte während einer anhaltenden Krise zu pausieren.  

2.3 Ist eine Bestellung des Kunden als bindendes Angebot (§ 145 BGB) zu qualifizieren, kann dieses von  der BS innerhalb von 14 Tagen angenommen werden. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer  Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle eines Auftrags, der nicht unter Wahrung der Schriftform erteilt  wird, liegt das Risiko für eventuelle Falschlieferungen beim Kunden.  

2.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt, geht die Gefahr mit der  Lieferung der Ware über. Die Lieferung erfolgt gemäß der Klausel „Carriage Paid To“ (CPT) Incoterms  2010. Es sind Versicherungen gegen Lager-, Bruch-, Transport- und Feuerschäden möglich. Der Kunde  trägt die Versicherungskosten.

2.5 Die Annahme des Angebots und die damit einhergehenden rechtlichen Pflichten kommt erst  zustande, wenn die direkt vom Angebot betroffenen Parteien eine aufeinander abgestimmte  Willenserklärung zu Vertragsantritt abgegeben haben. Dies kann durch ein verbindliches Angebot und  einer Auftragsbestätigung vollzogen werden.  

2.6 Nebenreden, Änderungen, Ergänzungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden  Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die BS insoweit sein Einverständnis erklärt hat. Derartige  Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. 

2.7 Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen der BS, die auf einem offensichtlichen  Irrtum beruhen, namentlich einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten die BS nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung 

2.8 Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge der BS  dürfen ohne deren Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie  Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von  Kopien zurückzugeben.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen 

3.1 Die Preise der BS verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Euro zzgl. jeweils gültiger  Mehrwertsteuer, der Verpackung-, Zoll- und Versicherungskosten. Die für Fracht, Zölle, Abladen usw.  veranschlagten Beträge sind für die BS, sofern sie nicht ausdrücklich von BS schriftlich vereinbart  werden, unverbindlich.  

3.2 Die Zahlung hat, falls nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, binnen 15 Tagen nach  Rechnungsdatum rein netto zu erfolgen. Skontoabzüge können nur bei Zahlungen innerhalb von 10  Tagen nach Rechnungserstellung anerkannt werden. Im Falle einer Skontovereinbarung entfaltet diese  nur Wirksamkeit, wenn sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen, auch aus früheren Lieferungen,  erfüllt sind und der Rechnungsbetrag pünktlich bis zu den vorgenannten Fälligkeiten bei der BS bar  vorliegt, bzw. dem Konto der BS gutgeschrieben ist. Lohn- und Montagearbeiten sind nicht skontier  fähig.  

3.3 Tritt nach Zustandekommen des Vertrages vor der Leistungserbringung durch die BS eine  wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein, durch die der Anspruch der  BS auf Zahlung des Kaufpreises gefährdet ist, so ist die BS berechtigt die Leistung zu verweigern, bis  der Kaufpreis in voller Höhe und unabhängig von Fälligkeiten beglichen oder Sicherheit für ihn geleistet  ist (§ 232 BGB).  

3.4 Bei Überschreitung der unter 3.2 genannten Zahlungsfrist ist die BS berechtigt, die gesetzlichen  Ver[1]zugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern, ohne dass es  einer gesonderten Inverzugsetzung, z.B. durch Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines weiteren  Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.  

3.5 Die Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn der Betrag der BS zur vorbehaltlosen Verfügung steht.  Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; die Ablehnung bleibt vorbehalten. Die Zahlung gilt  erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst worden ist und der Betrag vorbehaltlos verfügbar ist.  Die Hereinnahme von fremden oder eigenen Akzepten behält sich die BS vor. Die Kosten und  Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Gewähr für die rechtzeitige Einlösung für  prolongierte Wechsel durch die BS übernimmt die BS nicht. 

3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig  festgestellt, unbestritten oder von der BS anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines  Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen  Vertragsverhältnis beruht.  

3.7 Die BS behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier  Monaten, ab der Auftragsbestätigung, die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerung  auf Grund von Tarifverträgen, Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, Steigerungen von Lohn- und  Transportkosten, sonstigen unerwarteten Kostensteigerungen oder Materialpreissteigerungen zu  erhöhen oder Verhandlungen über eine Neuaufsetzung der Preise zu Verlangen. Beträgt die Erhöhung  mehr als zehn Prozent des ursprünglich vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein  Sonderkündigungsrecht, welches jedoch nur innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe des  Erhöhungsbetrages, bei Wahrung der Schriftform, ausgeübt werden kann. 

3.8 Das Unternehmen ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen  zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Das Unternehmen wird den Besteller über diese Art  der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist das  Unternehmen berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die  Hauptleistung anzurechnen.

 

4. Lieferungen 

4.1 Die Vereinbarung verbindlicher Termine oder Fristen bedarf der Schriftform. Der angegebene  Terminbeginn setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.  

4.2 Sofern BS verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die BS nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann  (Nichtverfügbarkeit der Leistung) wird BS den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die  voraussichtlich neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht  verfügbar, ist BS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte  Gegenleistung des Kunden wird BS unverzüglich erstatten. Die Gegenleistungen des Kunden werden  soweit zurückerstattet, wie die BS vom Vertrag zurücktritt. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung  in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer der BS, wenn  BS ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Die gesetzlichen Rücktritts- und  Kündigungsrechte der BS sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abführung des Vertrages bei  einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung  und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und  Kündigungsrechte des Kunden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

4.3 Wenn höhere Gewalt die von BS betroffenen Liefervereinbarungen betrifft, kommt die  entsprechend betroffene Partei hinsichtlich der von höherer Gewalt betroffenen Verpflichtungen nicht  in Verzug, so dass ihre Pflicht zur rechtzeitigen Erfüllung dieser Verpflichtungen für die Dauer der  höheren Gewalt automatisch ausgesetzt wird oder es kommt zu einem außerordentlichen  Kündigungsrecht und einem Ausschuss von Schadensersatzansprüchen. Ereignisse höherer Gewalt  können insbesondere sein: Krieg, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Streik oder Aussperrung,  Rebellion, Aufruhr, Blitzschlag, Invasion, Pandemien, Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes,  Terrorismus, extreme De- und Inflation, Brand, unzumutbare Preisanstiege bei Strom, Gas, Wasser  etc., staatliche Regelungen, die die Vertragsverpflichtungen verhindern oder unzumutbar werden  lassen etc.. 

4.4 Verzugsansprüche stehen dem Kunden zu, soweit der Verzug von BS zu vertreten ist. In jedem Fall  ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Im Falle einer lediglich leicht fahrlässigen 

Pflichtverletzung durch der BS oder durch Erfüllungsgehilfen der BS ist die Haftung der BS auf den  vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Grundsatz gilt insbesondere bei höherer  Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen, nicht zumutbaren Mehrkosten,  Wirtschaftlichen und Allgemeinen extremen (Inflation, Krieg, Pandemien etc.) usw., auch wenn diese  Hindernisse bei Lieferanten der BS oder deren Unterlieferanten eintreten. Die Dauer einer vom  Besteller im Falle der Leistungsverzögerung nach den gesetzlichen Vorschriften zu setzenden Nachfrist  wird auf drei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei BS beginnt. 

4.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er eine seiner sonstigen Mitwirkungspflichten,  ist BS, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, zum Ausgleich der Kosten der BS neben der  vertraglich vereinbarten Vergütung einen Pauschalbetrag in Höhe von 3 %, max. 10 %, der Vergütung  zu verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass BS ein Schaden überhaupt nicht  entstanden ist oder der Schaden für die BS wesentlich niedriger ist als die Pauschale nach Satz 1.  

4.6 Sofern nicht anders vereinbart, wählt die BS Verpackung, Versand und Versandweg nach bestem  Ermessen.

 

5. Versand und Gefahrübergang  

5.1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an, die den Transport ausführende  Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk der BS verlassen hat. Wird der  Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der  Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. 

5.2. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung  versichert.

 

6. Geheimhaltung 

6.1 Sämtliche von der BS ausgehändigte Zeichnungen, Skizzen, Muster und deren Kopien stehen im  Eigentum der BS. Sie dürfen Dritten gegenüber ohne die schriftliche Einwilligung der BS nicht  überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen sofort an die BS  zurückzugeben.  

6.2 Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und  der urheberrechtlichen Bestimmung zulässig.

 

7. Eigentumsvorbehalt  

7.1 Die BS behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den  Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich künftig entstehender Forderungen – auch aus  gleich[1]zeitig oder später abgeschlossenen Verträgen – beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn  einzelne und sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo  gezogen oder anerkannt ist.  

7.2 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren  ist vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung untersagt. Der Kunde hat die BS unverzüglich  schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die der BS gehörenden Waren  erfolgen. 

7.3 Der Kunde ist unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf  die BS übergehen, berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern: Der Kunde  tritt der BS bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der  Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar gleichgültig, ob die  Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung  ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der BS, die Forderungen selbst  einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die BS verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht  einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der  Kunde der BS alle Angaben zu machen, die zur Feststellung des Dritten und der Geltendmachung der  abgetretenen Forderungen erforderlich sind. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die im  Eigentum des Kunden oder Dritten stehen, weiterverkauft, gilt die Forderung der BS gegen den  Abnehmer in der Höhe des zwischen der BS und dem Kunden der BS vereinbarten Lieferpreises als  abgetreten. Auf Verlangen der BS ist der Besteller verpflichtet, der BS alle Auskünfte zu geben und alle  Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte der BS gegenüber den Kunden des  Bestellers erforderlich sind. 

7.4 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für die BS als Hersteller im Sinne des § 950 BGB,  jedoch ohne die BS zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser AGB.  Wird die Vorbehaltsware mit anderen BS nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden  oder untrennbar vermischt, so erwirbt die BS das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des  Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit  der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als  Vorbehaltsware im Sinne dieser AGB. Werden die Waren der BS mit anderen beweglichen  Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere  Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der BS anteilmäßig  Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache im Eigentum des Kunden steht. Für die durch die  Verarbeitung und die Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche  wie für die Vorbehaltsware.  

7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die BS nach  Setzen einer angemessenen Zahlungsfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die BS ist sodann  zur Rücknahme bereits gelieferter Ware berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Bei  Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die BS unverzüglich, unter Übersendung  eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung, über die Identität des  gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu unterrichten.  

7.6 Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Kunden ist die BS berechtigt, die zurückgenommene  Ware bestmöglich zu verkaufen und dem Kunden den Erlös gutzuschreiben oder unter Abzug einer  Wertminderung von 25 % gutzuschreiben. Als Basis gilt der ursprüngliche Rechnungspreis. Die  regelmäßige Wertminderung ergibt sich aus dem verschlechterten Materialzustand, den Kosten der  Abholung sowie der Verschlechterung der Ware durch den Rücktransport. Dem Kunden ist jedoch der  Nachweis gestattet, dass der BS ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden der BS  wesentlich niedriger ist als die Pauschale nach Satz 1. 

7.7 Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus  diesem Vertrag. Der Käufer ist nicht befugt, die Ware zu verpfänden oder sicherungshalber zu  übereignen, wobei der Käufer zur Verwendung und/oder Veräußerung der gelieferten Ware berechtigt  ist, vorausgesetzt, dass er nicht in Zahlungsverzug geraten ist. Die aus einer solchen Veräußerung  resultierenden Forderungen tritt der Käufer hiermit bereits an den Verkäufer ab, der die Abtretung  hiermit annimmt. 

Die Bearbeitung und/oder Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im  Auftrag des Verkäufers. Soweit die Ware mit anderen Sachen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer 

Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den verarbeiteten  Sachen im Verarbeitungszeitpunkt.  

Soweit die Ware mit anderen nicht im Eigentum des Verkäufers stehenden Sachen verbunden oder  vermischt wird, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes  der Ware zu den verbundenen und/oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung und/oder  Vermischung. Für den Fall, dass bei Verbindung und/ oder Vermischung die nicht im Eigentum des  Verkäufers stehende Sache als Hauptsache zu qualifizieren ist, so überträgt der Käufer dem Verkäufer  anteiliges Miteigentum, die Übertragung des Miteigentums nimmt der Verkäufer hiermit an.

8. Gewährleistung/Garantie  

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt auszupacken und zu prüfen (§ 377  HGB). Beanstandungen jeder Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.  Bei versteckten Mängeln beginnt diese Frist mit der Feststellung des Mangels. Nach Fristablauf gilt die  Ware als einwandfrei geliefert und genehmigt.  

8.2 Mängel wird die BS durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Mehrfache  Nachbesserungen (in der Regel zwei) sind innerhalb einer angemessenen Frist zulässig. Bei  Fehlschlagen der Nacherfüllung oder, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre,  bleibt dem Kunden das Recht der Minderung und des Rücktritts vorbehalten. Bei einem nur  unerheblichen Mangel bzw. bei einer nicht erheblichen Pflichtverletzung der BS ist ein Rücktritt des  Kunden ausgeschlossen. 

8.3 Die BS leistet für ihre Waren Gewähr nach der jeweiligen gesetzlichen Gewährleistungsfrist, sofern  der Kunde die Waren in der üblichen und vorgesehenen Weise verwendet. Hierbei weist die BS darauf  hin, dass die von der BS gemachten, technischen Angaben zum Leistungsgegenstand und  Verwendungszweck nur den ungefähren Charakter und Typ der Ware betreffen. Nach DIN zulässige  Toleranzen sind kein Grund zur Beanstandung und kein Mangel. Technische Verbesserungen sowie  notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine  Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen. Ein von der BS zu vertretener Mangel liegt  nicht vor bei natürlichem Verschleiß, bei Beschädigung durch unsachgemäße Handhabung,  unzureichender Lagerhaltung oder wenn der Mangel auf einer der BS nicht bei Vertragsabschluss  schriftlich angezeigten besonderen Verwendung der Ware beruht. Die Frist beginnt mit der Lieferung  der Ware an den Kunden. 

8.4 Von der Garantie ausgeschlossen sind, wenn nicht anders vereinbart: Alle Fördermedien, Bau- bzw.  Verschleißteile wie z. B. Gurte, Riemen, Ketten, etc. und alle mechanischen Elemente, die einer  natürlichen Abnutzung bzw. Materialermüdung unterliegen; insbesondere wenn diese durch  unsachgemäße Handhabung, Fehleinstellung, mangelhafte Wartung oder durch sonstige Störungen  verschleißen oder zerstört werden. Die Garantie endet, wenn nicht anders vereinbart, zwölf Monate  nach der Lieferung. Erfüllungsort für den Kunden ist der Sitz der BS (Schloß Holte). Die Rechte des  Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. 

8.5 Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom  Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 12 Monaten, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist  vorgeschrieben ist. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, gelten ergänzend die Ziffern  3 und 4. 

8.6 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der BS nicht befolgt, Änderungen an den Produkten  vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den  Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller eine 

entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt  hat, nicht widerlegt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. 

8.7 Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für den Verkauf bereits gebrauchter  Gegenstände. Bei Verbrauchern gilt für diese eine Frist für die Geltendmachung von  Mängelansprüchen von einem Jahr. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, dann werden  gebrauchte Gegenstände unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche geliefert

 

9. Schadensersatz/Haftung  

9.1 Soweit sich nachstehend nichts Gegenteiliges ergibt, sind Ansprüche auf Schadensersatz des  Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die BS haftet deshalb nicht für Schäden,  die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die BS nicht für  entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.  

9.2 Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch die BS oder durch deren  Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der BS auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.  Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden oder Dritten,  sowie wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit haftet die BS nach den gesetzlichen Bestimmungen.  Dies gilt auch, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit der Sache oder  eines arglistigen Verschweigens Schadensersatz statt der Leistung begehrt. Ferner bleibt die Haftung  der BS nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.  

9.3 Soweit die Haftung der BS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche  Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BS. 

 

10. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Teilnichtigkeit  

10.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der BS und dem  Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  

10.2 Bestandteil der BS- Lieferungen sind auch die Allgemeinen Nutzungsbedingungen in den  Wartungs- und Bedienungsanweisungen der BS.  

10.3 Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des  öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtlichen Sondervermögens ist, so ist streitwertabhängig der  ausschließliche Gerichtsstand das Amtsgericht Bielefeld und das Landgericht Bielefeld für alle sich aus  dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.  

10.4 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die  Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Klausel in diesen AGB unwirksam  sein, so tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. An die Stelle der unwirksamen oder  undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der  unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen  gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 

10.5 Im Falle von Abweichungen, Widersprüchen oder unterschiedlicher Auslegung verschiedener  Sprachversionen dieser AGB ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgebend.

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